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   OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20   

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OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20 (https://dejure.org/2021,49998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2021 - 5 LA 174/20 (https://dejure.org/2021,49998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 5 LA 174/20 (https://dejure.org/2021,49998)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1401
  • NVwZ-RR 2022, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen kann, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020 - BVerwG 6 B 31.20 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 9.10.2020 - 6 B 51.20 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind demgemäß - nicht anders als die entsprechend sachkundigen eigenen Bediensteten einer mit besonderem Sachverstand ausgestatteten technischen Fachbehörde bzw. Fachabteilung - als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse verfolgenden Verwaltungsbehörde und nicht als von vornherein parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 18; Beschluss vom 26.6.2020 - BVerwG 7 BN 4.19 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 9.10.2020, a.a.O., Rn. 12).

    Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. Urteil vom 29.2.2012 - BVerwG 7 C 8.11 -, juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 19; Beschluss vom 26.6.2020, a.a.O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche konkret benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen und sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschluss vom 4.2.2010 - 5 LA 37/08 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2020, a. a. O., Rn. 27; Beschluss v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 4.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind demgemäß - nicht anders als die entsprechend sachkundigen eigenen Bediensteten einer mit besonderem Sachverstand ausgestatteten technischen Fachbehörde bzw. Fachabteilung - als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse verfolgenden Verwaltungsbehörde und nicht als von vornherein parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 18; Beschluss vom 26.6.2020 - BVerwG 7 BN 4.19 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 9.10.2020, a.a.O., Rn. 12).

    Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. Urteil vom 29.2.2012 - BVerwG 7 C 8.11 -, juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 19; Beschluss vom 26.6.2020, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 09.10.2020 - 6 B 51.20

    Nicht den Darlegungsanforderungen genügende Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen kann, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020 - BVerwG 6 B 31.20 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 9.10.2020 - 6 B 51.20 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind demgemäß - nicht anders als die entsprechend sachkundigen eigenen Bediensteten einer mit besonderem Sachverstand ausgestatteten technischen Fachbehörde bzw. Fachabteilung - als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse verfolgenden Verwaltungsbehörde und nicht als von vornherein parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 18; Beschluss vom 26.6.2020 - BVerwG 7 BN 4.19 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 9.10.2020, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich dabei auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zwar auch dann anzunehmen, wenn erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. Urteil vom 29.2.2012 - BVerwG 7 C 8.11 -, juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 6.11.2020, a.a.O., Rn. 19; Beschluss vom 26.6.2020, a.a.O., Rn. 6).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2010 - BVerwG 5 B 7.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 LA 22/21

    Amtsermittlungsgrundsatz; Gutachten, behördliches; Sachverständigengutachten;

    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 6, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27; Beschluss v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5).

    Daher vermag der Einwand, das Gericht habe gegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen, gegebenenfalls einen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, für sich aber nicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 8) .

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21

    Amtsermittlungspflicht; berufliche Tätigkeit (für Laufbahnbefähigung);

    Daher vermag der Einwand, das Gericht habe gegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen, gegebenenfalls einen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, für sich aber nicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 9.1.2014 - 5 LA 149/13 -, juris Rn. 11).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60).

    Daneben besteht jedoch auch im Verwaltungsprozess die Prozessförderungspflicht der Beteiligten (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz und Abs. 4 VwGO sowie § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit den §§ 130 Nummern 3 bis 5 und 138 Abs. 1 ZPO; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 11.6.2019 - 5 LA 160/18 -, n. v.; Beschluss vom 7.1.2010 - 5 LA 51/09 -, n. v.).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 5 LA 45/21

    Beweiswürdigung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Gutachten;

    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2022 - 5 LA 22/21 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2022 - 5 LA 22/21 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 A 3344/20

    Geltend gemachter Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel nicht

    Rspr., vgl. z.B. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 1 A 843/19 -, juris Rn. 2, und vom 22. November 2021 - 10 A 2375/21 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 2.
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